Sozialversicherung

Die Sozialversicherung lässt sich in verschiedene Arten von Versicherungen unterscheiden, die jeweils andere Aspekte der Sozialversicherung abdecken. Zu der Sozialversicherung gehören

  • die Krankenversicherung, 
  • die Pflegeversicherung,
  • die Unfallversicherung,
  • die Rentenversicherung und
  • die Arbeitslosenversicherung.

Die gesetzliche Krankenversicherung deckt in erster Linie die wirtschaftlichen Risiken ab, welche durch die Gefahr von Krankheiten und Verletzungen, zum Beispiel durch Unfälle, entstehen. Die Krankenversicherung betrifft aber auch wirtschaftliche Risiken durch die Mutterschaft und die Vorsorge.

Krankenversicherungspflichtig sind alle Personen, deren monatliches Arbeitsentgelt 4.125 € Brutto nicht überschreitet. Jeder, der Krankenversicherungsbeiträge zahlt, hat einen Anspruch auf die Leistungen der Krankenversicherung. Der Leistungsanspruch ist dabei nicht von der Beitragshöhe abhängig. Es erhält also jeder die gleiche Leistung, unabhängig wie hoch seine Beitragszahlungen sind. Die Beiträge sind monatlich zu zahlen. Der aktuelle monatliche Beitragssatz liegt bei 14,6 % des Arbeitsentgelts. Die Beiträge werden jeweils zur Hälfte vom Arbeitnehmer und vom Arbeitgeber bezahlt.

Es ist weiterhin möglich, Familienangehörige über die gesetzliche Krankenkasse gesetzlich mitzuversichern, solange es sich bei ihnen um Ehegatten und Kinder handelt. Die Familienangehörigen müssen dann nicht selbst Mitglied der betroffenen Krankenversicherung sein.

Die Aufgabe der Pflegeversicherung ist es, dem wirtschaftlichen und finanziellen Risiko einer Pflegebedürftigkeit entgegenzuwirken. Diese Versicherung ist auch dafür da, Vorkehrungen für den Fall einer Pflegebedürftigkeit zu treffen.

Eine Person ist dann pflegebedürftig, wenn sie körperlich, geistig oder seelisch krank ist oder eine Behinderung besitzt und aufgrund dessen auf Hilfe angewiesen ist, da er den Alltag nicht alleine ausführen kann.

Die Leistungen der Pflegeversicherung werden am Grad der Pflegebedürftigkeit bemessen. Das bedeutet, dass Menschen mit einer höheren Pflegebedürftigkeit mehr Leistungen ausgezahlt bekommen. Dies soll dafür sorgen, dass der Pflegebedarf auch wirklich gedeckt ist.

Es gibt außerdem die Unfallversicherung. Das Ziel der Unfallversicherung ist es, das wirtschaftliche Risiko durch Arbeitsunfälle, Berufskrankheiten und arbeitsbedingte Gefährdungen für die Gesundheit zu vermindern.

Durch die Unfallversicherung soll die Leistungsfähigkeit des versicherten Arbeitnehmers so schnell wie möglich wiederhergestellt werden und zu einer schnellen Genesung des Versicherten führen. Das wird dadurch gewährleistet, dass der Arbeitnehmer nicht gezwungen ist, schnellstmöglich und ohne vorher richtig genesen zu sein, die Arbeit wieder aufzunehmen, um den finanziellen Schaden gering zu halten. Der Arbeitnehmer, welcher durch den Arbeitsunfall oder die Berufskrankheit nicht in der Lage ist, seinem Beruf nachzugehen, wird durch die Unfallversicherung während dieser Zeit finanziell unterstützt. Der Verunfallte kann durch die Unfallversicherung auch für seine Verletzung oder Krankheit entschädigt werden.

Die Unfallversicherung wird durch Beiträge vom Arbeitgeber bezahlt.

Die Rentenversicherung soll für die finanzielle Absicherung der Rentenzeit sorgen.

Hierbei lassen sich drei verschiedene Arten von Renten unterscheiden. Es gibt die Altersrente. Diese wird nach dem altersbedingten Ausscheiden aus dem Berufsleben gezahlt. Es wird hierbei der reguläre Rentensatz in voller Höhe ausgezahlt. Neben der Altersrente gibt es auch die Erwerbsminderungsrente. Bei dieser ist der Versicherte aus gesundheitlichen Gründen nicht mehr in der Lage, einer Erwerbstätigkeit nachzugehen. Dabei darf der Versicherte nicht in der Lage sein, zumindest drei Stunden am Tag zu arbeiten. Weiterhin gibt es die Hinterbliebenenrente. Diese wird dann ausgezahlt, wenn der Versicherte stirbt. Den Hinterbliebenen, also den Ehegatten, den Lebenspartnern und den Kindern, kommt dann eine sogenannte Witwen- und Waisenrente zu.

Die Höhe der Rente wird anhand der Höhe der Beträge und der Länge der Beitrittsdauer errechnet. Je höher die Beitragszahlungen sind und je länger die Beitragsdauer ist, desto höher ist Rente, welche ausgezahlt wird.

Dabei unterscheidet sich die gesetzliche Rentenversicherung von der privaten Rentenversicherung darin, dass bei der gesetzlichen Rentenversicherung jeder versichert wird, unabhängig von seinem Alter oder seinem Gesundheitszustand.

Eine weitere Versicherung der Sozialversicherung ist die Arbeitslosenversicherung. Diese soll das wirtschaftliche Risiko durch Einkommensausfälle, welche durch Arbeitslosigkeit oder aus anderen Gründen des Arbeitsausfalls entstehen, vermindern.

Jeder, der ein Arbeitsentgelt erhält, ist versicherungspflichtig. Der Arbeitslosenversicherungsbeitrag wird prozentual vom Arbeitsentgelt abgezogen. Die Hälfte des Beitrages zahlt dabei der Arbeitnehmer, die andere der Arbeitgeber. Die Leistungen der Arbeitsversicherung beinhalten unter anderem das Arbeitslosengeld und das Unterhaltsgeld für Arbeitslose, das Kurzarbeitergeld und das Winterausfallgeld.