Ausbildung- und Arbeitsförderung

Unter dem Begriff der Arbeitsförderung sind Maßnahmen zu verstehen, die der Entstehung von Arbeitslosigkeit entgegenwirken sollen und die Dauer der Arbeitslosigkeit verkürzen soll. Dabei soll vor allem auch die Zahl der Langzeitarbeitslosen durch die Verbesserung der individuellen Beschäftigungsfähigkeit verringert werden. Außerdem soll durch die Arbeitsförderung ein Ausgleich zwischen dem Angebot und der Nachfrage auf dem Arbeitsmarkt und dem Ausbildungsmarkt voranbringen. Die Arbeitsförderung soll erreichen, dass ein insgesamt hoher Beschäftigungsstand erreicht wird. Außerdem soll die Beschäftigungsstruktur ständig verbessert werden.

Ein weiteres Ziel der Arbeitsförderung ist die Gleichstellung von Frauen und Männern.

Die Arbeitsförderung stellt verschiedene Förderungsleistungen zur Verfügung. Arbeitsförderungsleistungsberechtigt sind dabei zunächst Menschen, die von Arbeitslosigkeit bedroht sind oder bereits arbeitslos sind. Darüber hinaus auch junge Menschen, welche am Anfang ihres Berufslebens stehen. Zu den Leistungen gehören unter anderem Berufsberatungen, Ausbildungsvermittlungen und Arbeitsvermittlungen. Außerdem wird die berufliche Weiterbildung gefördert und Menschen bei ihrer Eingliederung in den Arbeitsmarkt geholfen. Des Weiteren gehört auch das Arbeitslosengeld zu den Arbeitsförderungsleistungen.

Die Ausbildungsförderung im Speziellen hat die Aufgabe, den Kindern und Jugendlichen eine ihrer Begabung entsprechende Ausbildung zu ermöglichen, deren Eltern hierzu finanziell nicht in der Lage sind. Bei der Frage, ob ein Kind förderungsberechtigt ist, wird deswegen auf die Leistungsfähigkeit der Eltern geschaut. Die berufliche Bildung des Leistungsberechtigten soll dabei individuell gefördert werden.

Gefördert werden berufliche Ausbildungen in Betrieben oder in überbetrieblichen Ausbildungsstätten. Dabei werden grundsätzlich aber nur Erstausbildungen gefördert. Darüber hinaus kann aber auch für die Teilnahme an Grundausbildungslehrgängen und Förderungslehrgängen, sowie an allen anderen Berufsvorbereitenden Maßnahmen eine Berufsausbildungsbeihilfe gewährt werden. Förderungsfähig sind darüber hinaus auch Teilnahmen an Maßnahmen, welche die beruflichen Kenntnisse oder Fertigkeiten erhalten oder verbessern sollen. Dies soll den beruflichen Aufstieg der geförderten Person ermöglichen.