Sozialhilfe

Bei der Sozialhilfe handelt es sich um eine Grundsicherung für bedürftige Menschen. Durch die Sozialhilfe soll zum einen die Armut von betroffenen Personen verhindert werden, vor allem soll sie diesen Menschen aber auch dabei helfen, sich ein Leben in Würde zu ermöglichen. Es soll ein Existenzminimum erhalten werden, welches dem Sozialleistungsempfänger eine menschenwürdige Art der Lebensführung ermöglicht.

Die Leistungen der Sozialhilfe sollen dem Bezieher dabei helfen, dass dieser sein Leben selbst wieder in den Griff bekommt.

Die Sozialhilfeleistungen richten sich nach der individuellen Bedürftigkeit der betroffenen Person. Das bedeutet, dass das Einkommen und das Vermögen des Sozialhilfeberechtigten entscheidend sind. Solang dieses noch dazu eingesetzt werden kann, ein menschenwürdiges Leben zu führen, wird noch keine Sozialhilfe ausgezahlt. Auch das Kindergeld und Unterhaltszahlungen werden auf die Sozialhilfe angerechnet. Weiterhin sind auch die Einkommen und das Vermögen der Ehegatten und bei Minderjährigen das Einkommen und Vermögen der Erziehungsberechtigten zu berücksichtigen.

Empfänger von Sozialhilfe dürfen dem Arbeitsmarkt nicht zur Verfügung stehen. Das bedeutet, dass sie entweder das 65. Beziehungsweise das 67. Lebensjahr bereits vollendet haben oder dauerhaft erwerbsgemindert sind. Bei einer dauerhaften Erwerbsminderung muss die betroffene Person bereits das 18. Lebensjahr vollendet haben.

Es gibt verschiedene Arten von Sozialhilfen.

Zunächst gibt es die Hilfe zum Lebensunterhalt. Diese Art der Sozialhilfe soll das sozialkulturelle Existenzminimum einer Person decken, wenn diese dies nicht aus ihrem eigenen Vermögen oder Einkommen sicherstellen kann. Die Hilfe zum Lebensunterhalt wird dabei immer in Form von Geld ausgezahlt. Die Höhe der Leistungen richtet sich nach festgelegten Regelbedarfsstufen.

Es gibt außerdem die Hilfen zur Gesundheit. Diese ermöglicht Personen, welche nicht krankenversichert sind, den Zugang zu gesundheitsfürsorglichen Leistungen.

Daneben gibt es auch die Eingliederungshilfe. Diese ist dafür da, um Menschen, die durch ihre Behinderung in ihrer gesellschaftlichen Teilnahme eingeschränkt sind, in die Gesellschaft einzugliedern. Diese Sozialhilfe erfolgt zumeist in Sachleistungen. Sie kann aber auch in Geld gezahlt werden.

Eine weitere Sozialhilfe ist die Hilfe zur Pflege. Durch diese werden Pflegebedürftige in ihrem alltäglichen Leben unterstützt. Auch diese Leistung wird hauptsächlich in Sachleistungen geleistet, kann aber auch in Geld gezahlt werden.